Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil A, B und C verständlich erklärt
Von Maik Menzel · 25. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die Brandschutzordnung ist das zentrale organisatorische Dokument für den Brandschutz in einem Gebäude. Sie hält fest, wie sich Menschen verhalten, um Brände zu vermeiden, und was im Ernstfall zu tun ist. Aufbau und Inhalt richten sich nach der Norm DIN 14096. Der häufig gesuchte Begriff "Brandschutzverordnung" meint dasselbe Dokument. Korrekt heißt es Brandschutzordnung.
Im Brandschutz unterscheidet man drei Bereiche: den baulichen Brandschutz (etwa Brandwände und Brandschutztüren), den anlagentechnischen Brandschutz (etwa Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher) und den organisatorischen Brandschutz. Die Brandschutzordnung gehört zum organisatorischen Teil. Sie sorgt dafür, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist, bevor es brennt und während es brennt.
Die drei Teile der Brandschutzordnung
DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile. Jeder Teil hat eine eigene Zielgruppe und einen festen Aufbau.
Teil A: der Aushang
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch an Gäste, Kunden und Fremdfirmen. Er ist ein Aushang im Format mindestens DIN A4 mit einem roten Rand und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln in kurzer Form: Ruhe bewahren, Brand melden (Notruf 112), sich in Sicherheit bringen und einen Löschversuch unternehmen. Teil A hängt gut sichtbar aus, zum Beispiel an Eingängen, in Fluren und an Fluchtwegen.
Teil B: für Mitarbeitende ohne besondere Aufgaben
Teil B wendet sich an Personen, die sich dauerhaft im Gebäude aufhalten, ohne besondere Brandschutzaufgaben zu haben, in der Regel also an die Mitarbeitenden. Er erklärt ausführlicher, wie Brände vermieden werden, wo Flucht- und Rettungswege verlaufen und wie Melde- und Löscheinrichtungen funktionieren. Teil B enthält den Aushang aus Teil A und wird den Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Die Inhalte sind Gegenstand der Unterweisung, die mindestens einmal jährlich erfolgt und zu dokumentieren ist.
Teil C: für Personen mit besonderen Aufgaben
Teil C ist für Personen gedacht, die besondere Brandschutzaufgaben übernehmen, etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer. Er beschreibt konkrete Handlungsabläufe: Meldung und Alarmierung, Sicherheitsmaßnahmen für Personen und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes und die Nachsorge. Teil C ist damit eher ein Handlungsplan als ein Aushang.
Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Eine pauschale Pflicht aus einem einzelnen Gesetz gibt es nicht. Ob eine Brandschutzordnung gefordert ist, ergibt sich aus mehreren Quellen:
- Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften: Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Hochhäuser oder größere Lager- und Industriegebäude wird sie häufig im Brandschutznachweis verlangt. Die Details regeln die Länder unterschiedlich.
- Arbeitsschutz: Aus der Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen Regel ASR A2.2 sowie aus der Gefährdungsbeurteilung folgt, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall festlegen und ihre Beschäftigten unterweisen müssen.
- Auflagen der Behörden: Bauaufsicht oder Feuerwehr können eine Brandschutzordnung als Auflage vorgeben.
Auch ohne ausdrückliche baurechtliche Pflicht ist die Brandschutzordnung in vielen Betrieben sinnvoll, weil sie die ohnehin nötige Unterweisung der Beschäftigten abdeckt. Ob sie in Ihrem Fall verpflichtend ist, klären im Zweifel die zuständige Behörde oder Ihr Brandschutznachweis. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Erstellen sollte die Brandschutzordnung eine fachkundige Person mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung, etwa ein Brandschutzbeauftragter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Dienstleister. Wichtig ist, dass die Inhalte an die tatsächlichen Gegebenheiten des Objekts angepasst werden. Eine unveränderte Standardvorlage wird den konkreten Anforderungen meist nicht gerecht.
Wie oft muss sie geprüft werden?
Die Brandschutzordnung sollte regelmäßig auf Aktualität geprüft werden, üblich ist mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person. Ändern sich bauliche oder betriebliche Voraussetzungen, etwa nach einem Umbau oder bei neuer Nutzung, ist sie zeitnah anzupassen.
Brandschutzordnung online erstellen
Mit unserem Generator erstellen Sie Teil A, B und C nach DIN 14096 Schritt für Schritt, ohne Fachjargon. Teil A (der Aushang) ist kostenlos und auf Wunsch in mehreren Fremdsprachen verfügbar. Teil B und das Komplettpaket mit Teil C finden Sie in der Preisübersicht. Auf Wunsch übernimmt zusätzlich eine fachkundige Person die manuelle Prüfung Ihrer Brandschutzordnung.