Brandschutzhelfer: Wie viele braucht mein Betrieb — und was tun sie?
Von Maik Menzel · 14. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern machen. Als Richtwert gelten 5 % der Belegschaft. Die Aufgaben der Helfer werden in Teil C der Brandschutzordnung festgehalten.
Die rechtliche Grundlage
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Die Technische Regel ASR A2.2 konkretisiert das: Ein Anteil von in der Regel 5 % der Beschäftigten ist als Brandschutzhelfer auszubilden. Das gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße — auch ein kleines Büro braucht mindestens einen Helfer.
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie wirklich?
Die 5 % sind ein Ausgangswert, keine Obergrenze. Mehr Helfer sind sinnvoll oder nötig, wenn:
- eine erhöhte Brandgefährdung besteht (z. B. Werkstatt, Küche, Lager mit brennbaren Stoffen),
- sich viele betriebsfremde Personen im Gebäude aufhalten (Kunden, Besucher, Patienten),
- im Schichtbetrieb gearbeitet wird — in jeder Schicht müssen genug Helfer anwesend sein,
- Urlaub, Krankheit und Fortbildung abgedeckt werden sollen.
Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel gilt: lieber ein oder zwei Helfer mehr ausbilden.
Ausbildung: kurz und praxisnah
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) und einer praktischen Löschübung mit dem Feuerlöscher. Üblich ist ein halber Tag, angeboten von Brandschutzdienstleistern, Feuerwehren oder Berufsgenossenschaften. Eine Auffrischung wird alle 3 bis 5 Jahre empfohlen.
Die Aufgaben im Brandfall
- Brand melden (Notruf 112, ggf. Handfeuermelder betätigen),
- Beschäftigte und Besucher alarmieren und zur Sammelstelle leiten,
- Löschversuch unternehmen — ohne sich selbst zu gefährden,
- besonders hilfsbedürftige Personen unterstützen,
- die Feuerwehr einweisen (Zufahrt, Lage, besondere Gefahren).
Wo werden Brandschutzhelfer dokumentiert?
Damit im Ernstfall jeder weiß, wer zuständig ist, gehören die Brandschutzhelfer mit Namen und Telefonnummern in Teil C der Brandschutzordnung — den Handlungsplan für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Unterschiede der drei Teile erklärt unser Vergleich von Teil B und Teil C. Mit unserem Generator erstellen Sie Teil C als Aufgaben-Matrix mit verantwortlichen Personen und Kontaktdaten — als Teil des Komplettpakets. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?
Als Richtwert nennt die ASR A2.2 einen Anteil von in der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Besuchern, großen Flächen oder Schichtbetrieb kann ein höherer Anteil nötig sein — maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Auch Urlaub und Krankheit sind einzuplanen, damit immer genug Helfer anwesend sind.
Welche Ausbildung brauchen Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer werden durch eine fachkundige Unterweisung mit praktischer Löschübung ausgebildet, typischerweise ein halber Tag. Eine Auffrischung wird in Abständen von 3 bis 5 Jahren empfohlen, bei Änderungen im Betrieb entsprechend früher.
Was machen Brandschutzhelfer im Brandfall?
Sie melden den Brand, alarmieren die Beschäftigten, unternehmen — ohne Eigengefährdung — einen Löschversuch mit dem Feuerlöscher, unterstützen die Räumung zum Sammelplatz und weisen die Feuerwehr ein. Ihre konkreten Aufgaben und Kontaktdaten gehören in Teil C der Brandschutzordnung.