Brandschutzordnung Teil C: Inhalt, Aufgaben und wer ihn braucht
Von Maik Menzel · 26. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die Brandschutzordnung Teil C ist der Teil nach DIN 14096, der sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben richtet. Er beschreibt nicht allgemeines Verhalten, sondern konkrete Aufgaben mit Zuständigkeit: wer im Brandfall was tut, in welcher Reihenfolge und unter welcher Telefonnummer er erreichbar ist. Teil C ist damit ein Handlungsplan und Adressbuch, kein Merkblatt.
Für welche Personen Teil C gilt
Gemeint sind alle, die im Brandschutz eine aktive Rolle übernehmen — unabhängig davon, ob das im Arbeitsvertrag steht oder auf einer Bestellung beruht:
- Brandschutzbeauftragte
- Brandschutzhelfer
- Evakuierungs- und Räumungshelfer
- Pfortenpersonal und Sicherheitsdienste, die Alarme entgegennehmen
- Verantwortliche für technische Anlagen, die im Brandfall abgeschaltet werden
Alle übrigen Beschäftigten benötigen kein Teil C — für sie ist Teil B das richtige Dokument.
Die sechs Aufgabenbereiche nach DIN 14096-3
Teil C beginnt mit einer Einleitung und der Nennung des Personenkreises. Danach folgen sechs Abschnitte, die jeweils dieselbe Frage beantworten: Welche Aufgabe fällt an, und wer erledigt sie?
- Brandverhütung — regelmäßige Kontrollen, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten.
- Meldung und Alarmierungsablauf — wer die Feuerwehr ruft, wer intern alarmiert, wer die Geschäftsführung informiert.
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte — Räumung, Hilfe für Personen mit Einschränkungen, Schutz vor auslaufenden Stoffen.
- Löschmaßnahmen — wer einen Löschversuch unternimmt und wann er abzubrechen ist.
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr — Einweisung an der Zufahrt, Übergabe von Feuerwehrplänen und Schlüsseln, Auskunft über Vermisste.
- Nachsorge — Absicherung der Brandstelle, Meldung an Versicherung und Behörden, Wiederherstellung des Betriebs.
Die Aufgaben-Matrix: das Herzstück
Anders als Teil A und Teil B besteht Teil C überwiegend aus Tabellen. Jede Zeile verbindet drei Angaben: Aufgabe, verantwortliche Person und Telefonnummer. Diese Form ist bewusst gewählt — im Ernstfall liest niemand Fließtext. Wer die Feuerwehr einweisen soll, muss das in zwei Sekunden erkennen können.
Daraus folgt die wichtigste Pflegeregel: Ein Teil C ist genau so gut wie die Aktualität seiner Namen und Nummern. Jeder Wechsel in einer Brandschutzfunktion sollte eine Änderung im Dokument nach sich ziehen.
Wann Teil C erforderlich wird
Die DIN 14096 selbst schreibt nicht vor, wer Teil C braucht. Die Pflicht ergibt sich mittelbar: aus der Gefährdungsbeurteilung, aus behördlichen Auflagen, aus dem Brandschutzkonzept oder aus der Baugenehmigung. Als Faustregel gilt: Sobald Ihr Betrieb Personen für Brandschutzaufgaben benennt, sollten diese Personen auch eine schriftliche Grundlage für ihr Handeln haben. In kleinen Büroeinheiten ohne benannte Funktionsträger bleibt es dagegen meist bei Teil A und Teil B. Ob überhaupt eine Brandschutzordnung vorgeschrieben ist, klärt unser Beitrag Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Teil C erstellen
Der aufwendige Teil ist nicht der Text, sondern die Zuordnung: Für jede Aufgabe muss jemand benannt werden, und diese Person muss davon wissen. Bei brandschutzordnung.io ist der Aufgabenkatalog der DIN 14096-3 bereits hinterlegt — Sie tragen zu jeder Aufgabe Namen und Telefonnummer ein, streichen Nicht-Zutreffendes und ergänzen betriebseigene Punkte. Aufgaben ohne Zuordnung erscheinen nicht im fertigen Dokument, sodass keine leeren Zeilen entstehen.
Teil C ist im Komplettpaket zusammen mit Teil A und Teil B enthalten; die Preise stehen in der Preisübersicht. Wer Teil C erstellen und unterschreiben darf, behandeln die Beiträge Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen? und Wer muss sie unterschreiben?
Häufige Fragen
Ist die Brandschutzordnung Teil C Pflicht?
Teil C ist immer dann erforderlich, wenn im Betrieb Personen besondere Brandschutzaufgaben übernehmen – etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Sicherheitskräfte. Ob solche Funktionen bestehen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus behördlichen Auflagen oder aus dem Brandschutzkonzept. In kleinen Büros ohne benannte Funktionsträger genügen häufig Teil A und Teil B.
Worin unterscheidet sich Teil C von Teil B?
Teil B erklärt allen Beschäftigten das richtige Grundverhalten. Teil C sagt namentlich benannten Personen, was sie konkret zu tun haben – wer die Feuerwehr einweist, wer die Vollzähligkeit an der Sammelstelle prüft, wer Anlagen abschaltet. Teil B ist ein Informationsdokument, Teil C ein Handlungs- und Adressbuch mit Zuständigkeiten und Telefonnummern.
Muss Teil C aktualisiert werden, wenn eine Person das Unternehmen verlässt?
Ja, und zwar zeitnah. Teil C lebt von den Namen und Rufnummern darin – ein Handlungsplan, der auf eine Person verweist, die es im Betrieb nicht mehr gibt, ist im Ernstfall wertlos. Deshalb sollte Teil C bei jedem Personalwechsel in einer Brandschutzfunktion überprüft werden, mindestens aber einmal jährlich.