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Brandschutzunterweisung: Pflicht, Inhalte und Häufigkeit

Von Maik Menzel · 14. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Trainer erklärt Mitarbeitenden in einem Seminarraum den Umgang mit dem Feuerlöscher

Kurz gesagt: Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig — mindestens jährlich — im Brandschutz unterweisen und das dokumentieren. Die inhaltliche Grundlage dafür liefert Teil B der Brandschutzordnung.

Warum die Unterweisung Pflicht ist

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in § 12, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden — ausdrücklich auch über das Verhalten in Notfällen. Die DGUV Vorschrift 1 und die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 konkretisieren das für den Brandschutz. Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich.

Diese Inhalte gehören hinein

  • Brandgefahren im eigenen Betrieb und Regeln zur Brandverhütung,
  • Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch,
  • Flucht- und Rettungswege und die Lage der Sammelstelle,
  • Lage und Bedienung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Handfeuermeldern,
  • Alarmsignale und Anweisungen des Betriebs,
  • besondere betriebliche Regelungen (z. B. Heißarbeiten, Ladestationen, Küche).

Wer unterweist — und wie?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber; durchführen kann die Unterweisung eine fachkundige Person, etwa der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine unterwiesene Führungskraft. Bewährt hat sich eine Kombination aus kurzem Vortrag, Begehung (Fluchtwege, Löscheinrichtungen, Sammelstelle) und — in größeren Abständen — einer praktischen Löschübung.

Dokumentation nicht vergessen

Die Unterweisung ist nachweisbar zu dokumentieren: Datum, Inhalte, Name der unterweisenden Person und Unterschriften der Teilnehmenden. Im Schadensfall oder bei einer Begehung ist dieser Nachweis regelmäßig das erste, wonach gefragt wird.

Teil B als fertige Unterweisungsgrundlage

Die inhaltliche Basis der Unterweisung ist Teil B der Brandschutzordnung — das Mitarbeiterdokument nach DIN 14096-2. Es enthält genau die Themen, die unterwiesen werden müssen, zugeschnitten auf Ihr Objekt. Mit unserem Generator erstellen Sie Teil B in wenigen Minuten; die Preise finden Sie in der Preisübersicht. Welche Rolle Brandschutzhelfer dabei spielen, lesen Sie im Beitrag Brandschutzhelfer: Anzahl und Aufgaben. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist eine Brandschutzunterweisung Pflicht?

Ja. Aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.2 folgt, dass Arbeitgeber alle Beschäftigten über Brandgefahren, Verhaltensregeln im Brandfall, Fluchtwege und Löscheinrichtungen unterweisen müssen — vor Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig.

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung stattfinden?

Mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei Neueinstellung, nach Umbauten, bei geänderten Abläufen oder neuen Gefährdungen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren (Datum, Inhalte, Teilnehmende mit Unterschrift).

Was sind die Inhalte einer Brandschutzunterweisung?

Typische Inhalte: betriebliche Brandgefahren und Brandverhütung, Verhalten im Brandfall (Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch), Flucht- und Rettungswege und die Sammelstelle, Lage und Bedienung von Feuerlöschern und Handfeuermeldern sowie die Alarmsignale des Betriebs. Grundlage ist idealerweise Teil B der Brandschutzordnung.

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