Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Von Maik Menzel · 06. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsgruppe, die eine Brandschutzordnung erstellen muss. Erstellen sollte sie aber eine fachkundige Person – und die Inhalte müssen zum tatsächlichen Objekt passen.
Wer kommt infrage?
In der Praxis übernehmen die Erstellung typischerweise:
- Brandschutzbeauftragte des Betriebs,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- externe Brandschutz-Dienstleister oder Sachverständige.
Diese Personen bringen die nötige Fachkunde mit, um die Vorgaben der DIN 14096 korrekt umzusetzen und die betrieblichen Besonderheiten zu berücksichtigen.
Darf ich sie selbst erstellen?
Als verantwortliche Person dürfen Sie die Brandschutzordnung selbst erstellen. Wichtig ist, dass die nötige Fachkunde vorhanden ist und die Inhalte nicht als unveränderte Standardvorlage übernommen, sondern an Ihr Objekt angepasst werden. Ein geführter Generator unterstützt dabei, weil er die normgerechte Struktur vorgibt und nur die objektspezifischen Angaben abfragt.
Wann eine fachkundige Person sinnvoll ist
Bei Sonderbauten, komplexen Objekten oder Unsicherheit sollte eine fachkundige Person eingebunden werden – entweder für die Erstellung oder für die Prüfung des Ergebnisses. Auf Wunsch übernimmt auf brandschutzordnung.io eine fachkundige Person die manuelle Prüfung Ihrer Brandschutzordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Eine gesetzlich festgelegte Berufsgruppe gibt es nicht. Erstellen sollte die Brandschutzordnung eine fachkundige Person mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung – etwa ein Brandschutzbeauftragter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Brandschutz-Dienstleister. Entscheidend ist, dass die Inhalte an das konkrete Objekt angepasst werden.
Darf ich die Brandschutzordnung selbst erstellen?
Grundsätzlich ja – als Verantwortlicher dürfen Sie die Brandschutzordnung selbst erstellen, sofern die nötige Fachkunde vorhanden ist und die Inhalte zum Objekt passen. Ein geführter Generator hilft dabei, die normgerechte Struktur einzuhalten. Bei Sonderbauten oder Unsicherheit sollte eine fachkundige Person hinzugezogen oder das Ergebnis geprüft werden.
Muss die Brandschutzordnung von einer Behörde genehmigt werden?
In der Regel nicht. Sie ist ein betriebliches Dokument. Bauaufsicht oder Feuerwehr können sie jedoch als Auflage fordern und im Rahmen des Brandschutznachweises oder einer Begehung prüfen.