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Wer muss die Brandschutzordnung unterschreiben?

Von Maik Menzel · 16. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

Hand unterschreibt ein Dokument mit Füllfederhalter, im Hintergrund unscharf ein rot gerahmter Brandschutzaushang

Kurz gesagt: Die Brandschutzordnung selbst muss nicht unterschrieben werden — sie ist ein betriebliches Regelwerk, kein Vertrag. Verantwortlich für Inhalt und Aktualität ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber. Tatsächlich unterschrieben wird an zwei anderen Stellen: bei der Teilnahme an der Unterweisung und — in der Praxis üblich — bei der Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten.

Keine Unterschriftspflicht für das Dokument selbst

Weder DIN 14096 noch das Arbeitsschutzgesetz verlangen eine Unterschrift auf der Brandschutzordnung. Anders als etwa ein Arbeitsvertrag entfaltet sie ihre Wirkung nicht durch eine Unterschrift, sondern dadurch, dass sie ausgehängt (Teil A) beziehungsweise den betroffenen Personen zugänglich gemacht wird (Teil B und C).

Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortlich für Inhalt, Aushang und Aktualität der Brandschutzordnung ist der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber des Gebäudes. Er kann die Erstellung an eine fachkundige Person delegieren, etwa den Brandschutzbeauftragten — die Verantwortung als solche bleibt aber bei der Unternehmensleitung. Wer die Brandschutzordnung erstellen darf, erklärt unser Beitrag Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?.

Wo tatsächlich unterschrieben wird: die Unterweisung

Der eigentliche Unterschriften-Nachweis im Brandschutz ist die Brandschutzunterweisung: Jede unterwiesene Person bestätigt mit Unterschrift auf der Teilnahmeliste Datum und Inhalt der Schulung. Diese Liste — nicht die Brandschutzordnung selbst — ist im Schadensfall oder bei einer Begehung der erste Nachweis, nach dem gefragt wird.

Teil C: Benennung statt Unterschriftspflicht

Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben — etwa Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer — werden in Teil C der Brandschutzordnung namentlich mit Kontaktdaten aufgeführt. Eine Unterschriftspflicht schreibt keine Norm vor, in der Praxis empfiehlt sich aber eine schriftliche Bestellung mit Unterschrift der benannten Person: So ist dokumentiert, dass die Aufgabe klar zugeordnet und angenommen wurde.

Empfehlung für die Praxis

Auch ohne Pflicht ist ein kurzer Freigabevermerk sinnvoll: Datum und Name der Person, die die Brandschutzordnung zuletzt geprüft und freigegeben hat. Das schafft Nachvollziehbarkeit, ohne dass daraus eine förmliche Unterschriftspflicht für das gesamte Dokument entsteht. Mit unserem Generator halten Sie Teil C als Aufgaben-Matrix mit verantwortlichen Personen und Kontaktdaten fest — Teil des Komplettpakets. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss die Brandschutzordnung unterschrieben werden?

Nein, eine gesetzliche Unterschriftspflicht für die Brandschutzordnung als Dokument gibt es nicht — sie ist kein Vertrag. Üblich und empfehlenswert ist aber ein Freigabevermerk mit Datum und Name der verantwortlichen Person (meist Geschäftsführung oder Brandschutzbeauftragter), damit im Zweifel nachvollziehbar ist, wer das Dokument zuletzt geprüft hat.

Wer unterschreibt die Teilnahme an der Brandschutzunterweisung?

Jeder Beschäftigte bestätigt mit Unterschrift auf der Teilnahmeliste, dass er an der jährlichen Brandschutzunterweisung teilgenommen hat. Diese Teilnahmeliste — nicht die Brandschutzordnung selbst — ist der eigentliche Unterschriften-Nachweis und wird im Betrieb aufbewahrt.

Müssen Brandschutzhelfer ihre Bestellung unterschreiben?

Gesetzlich zwingend ist das nicht, in der Praxis aber üblich: Die schriftliche Bestellung zum Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragten mit Unterschrift der benannten Person schafft Klarheit über Aufgabe und Einverständnis. Name und Telefonnummer der Person gehören in Teil C der Brandschutzordnung.

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